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| Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen
mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen |
| Konzeptionelle Grundgedanken |
Grundlegender Gedanke bei der Arbeit im
Betreuten Wohnen ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Der Klient soll ermutigt
und unterstützt werden, seine Probleme anzugehen und zu lernen,
die Erfordernisse des Alltags zu bewältigen.
Für die Zusammenarbeit im betreuten Wohnen ist es zunächst
wichtig zu klären, wo der Klient Hilfestellung benötigt.
Dabei soll der Blick nicht nur auf die Defizite des Klienten gerichtet
sein, sondern vor allem auf seine Ressourcen.
Gemeinsam mit dem Betroffenen wird ein Hilfeplan erstellt, der in
regelmäßigen Abständen mit dem Betroffenen weitergeführt
wird. Hierdurch wird die Möglichkeit zur Wahrnehmung der eigenen
Autonomie und die Entwicklung der eigenen Lebensziele beim Betroffenen
unterstützt. |
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| Zielgruppe |
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Das Betreute Wohnen richtet sich an Menschen, die seelisch wesentlich
behindert sind (SGB XII §54).
Als seelisch wesentlich behindert gelten erwachsene Menschen, bei
denen infolge seelischer Störungen die Fähigkeit zur Eingliederung
in die Gesellschaft in erheblichem Umfang beeinträchtigt ist.
Aufnahme im betreuten Wohnen finden Menschen mit folgenden Erkrankungen:
- Endogene Psychosen
- Neurosen
- Persönlichkeitsstörungen
- Borderline-Erkrankungen
- Angststörungen
Das Angebot ist für Personen gedacht, die in der Regel aufgrund
der Schwere der Erkrankung nach einem oder mehreren stationären
Krankenhausaufenthalten sich wieder auf dem Weg der Genesung befinden
bzw. für Menschen, bei denen durch eine Aufnahme in das Betreute
Wohnen ein stationärer Aufenthalt vermieden werden kann.
Vorraussetzung für die Aufnahme ist eine entwicklungsfähige
Basis lebenspraktischer Fähigkeiten und ein gewisses Maß
an psychischer Stabilität, so dass der Betreuungsaufwand unter
dem ambulanten Personalschlüssel leistbar ist.
Ausschlusskriterien für die Aufnahme sind:
- Primäre Suchterkrankung
- Geistige Behinderung
- Mangelnder Rehabilitationsmotivation
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| Ziele |
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Das grundlegende Ziel des Betreuten Wohnens ist es, den Betroffenen
dauerhaft wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Der Einzelne
soll die Unterstützung erhalten, die notwendig ist, um Fähigkeiten
adäquat zu fördern, die zum Erhalt oder zur Wiedergewinnung
einer selbstständigen Lebensführung und Alltagsbewältigung
benötigt werden.
Dieses umfasst auch die Möglichkeit, den Status quo zu erhalten,
wenn dadurch ein Daueraufenthalt in einer stationären Einrichtung
vermieden werden kann.
Die Hilfe orientiert sich flexibel am Hilfebedarf des Betroffenen
und richtet sich nach dem Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe. Die
fachliche Unterstützung kann folgende Bereiche umfassen:
- Fortsetzung der Be-und Verarbeitung von Konflikten, deren Auslöser
in der psychischen Erkrankung des Betroffenen, in der Familie,
in der Partnerschaft und/oder in der sozialen Umwelt liegen.
- Entwicklung eines Krankheitsverständnisses und der damit
verbundenen realistischen Selbsteinschätzung.
- Stärkung der Persönlichkeit
- Unterstützung beim Aufbau tragfähiger sozialer Beziehungen.
- Entwicklung von Konfliktfähigkeit und Konfliktlösungsstrategien.
- Unterstützung bei der Strukturierung von Zeit und Freizeit.
- Längerfristige Absicherung der finanziellen Grundlagen
und der Existenz.
- Adäquater Umgang mit den zur Verfügung stehenden finanziellen
Mitteln.
- Hinführung zur eigenständigen Haushalts- und Lebensführung.
- Entwicklung realistischer beruflicher Perspektiven.
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| Räumlicher und organisatorischer
Rahmen |
Die Mitarbeiter des Betreuten Wohnens
fördern und unterstützen die Betroffenen im Rahmen von Einzel-,
Paar- und Gruppenwohnen.
Betreutes Wohnen kann auch angeboten werden, wenn jemand noch in der
Familie lebt und für sich eine Verselbstständigung plant. |
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| Methoden |
- Einzelfallhilfe
Die Einzelfallhilfe unterstützt den Klienten beim erkennen
von Problemen und Konflikten und beim Erarbeiten von geeigneten
Lösungsstrategien.
- Gruppenarbeit
Durch die Gruppenarbeit wird die soziale Interaktionsfähigkeit
des Klienten aufgebaut, verbessert bzw.,. erhalten. Das Leben
in Wohngruppen wird dabei als anregende und fördernde Umwelt
genutzt.
Der Mitarbeiter des Betreuten Wohnens übernimmt die moderierende
Rolle. Seine Aufgabe ist es, die Klienten zu ermuntern, positive
und negative Kritik zu äußern und auszuhalten und ihre
Interessen zu artikulieren. Dabei stützt er den Diskussionsverlauf
so, dass tragbare Kompromisse und Lösungen gefunden werden
können.
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| Kooperation im Netz der Gemeindenahen
Psychiatrie |
| Das Betreute Wohnen kooperiert mit den
komplementären Diensten, um mit und für den Klienten die
Angebote zu koordinieren, die insbesondere zur Schaffung und Sicherung
von Lebensgrundlagen und -perspektiven notwendig sind. |
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