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Gronau / Ahaus
   
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Konzeptionelle Grundgedanken
Grundlegender Gedanke bei der Arbeit im Betreuten Wohnen ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Der Klient soll ermutigt und unterstützt werden, seine Probleme anzugehen und zu lernen, die Erfordernisse des Alltags zu bewältigen.
Für die Zusammenarbeit im betreuten Wohnen ist es zunächst wichtig zu klären, wo der Klient Hilfestellung benötigt. Dabei soll der Blick nicht nur auf die Defizite des Klienten gerichtet sein, sondern vor allem auf seine Ressourcen.
Gemeinsam mit dem Betroffenen wird ein Hilfeplan erstellt, der in regelmäßigen Abständen mit dem Betroffenen weitergeführt wird. Hierdurch wird die Möglichkeit zur Wahrnehmung der eigenen Autonomie und die Entwicklung der eigenen Lebensziele beim Betroffenen unterstützt.
 

Das Betreute Wohnen richtet sich an Menschen, die seelisch wesentlich behindert sind (SGB XII §54).
Als seelisch wesentlich behindert gelten erwachsene Menschen, bei denen infolge seelischer Störungen die Fähigkeit zur Eingliederung in die Gesellschaft in erheblichem Umfang beeinträchtigt ist.

Aufnahme im betreuten Wohnen finden Menschen mit folgenden Erkrankungen:

  • Endogene Psychosen
  • Neurosen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Borderline-Erkrankungen
  • Angststörungen

Das Angebot ist für Personen gedacht, die in der Regel aufgrund der Schwere der Erkrankung nach einem oder mehreren stationären Krankenhausaufenthalten sich wieder auf dem Weg der Genesung befinden bzw. für Menschen, bei denen durch eine Aufnahme in das Betreute Wohnen ein stationärer Aufenthalt vermieden werden kann.
Vorraussetzung für die Aufnahme ist eine entwicklungsfähige Basis lebenspraktischer Fähigkeiten und ein gewisses Maß an psychischer Stabilität, so dass der Betreuungsaufwand unter dem ambulanten Personalschlüssel leistbar ist.

    Ausschlusskriterien für die Aufnahme sind:
  • Primäre Suchterkrankung

  • Geistige Behinderung

  • Mangelnder Rehabilitationsmotivation
 

Das grundlegende Ziel des Betreuten Wohnens ist es, den Betroffenen dauerhaft wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Der Einzelne soll die Unterstützung erhalten, die notwendig ist, um Fähigkeiten adäquat zu fördern, die zum Erhalt oder zur Wiedergewinnung einer selbstständigen Lebensführung und Alltagsbewältigung benötigt werden.
Dieses umfasst auch die Möglichkeit, den Status quo zu erhalten, wenn dadurch ein Daueraufenthalt in einer stationären Einrichtung vermieden werden kann.

Die Hilfe orientiert sich flexibel am Hilfebedarf des Betroffenen und richtet sich nach dem Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe. Die fachliche Unterstützung kann folgende Bereiche umfassen:

  • Fortsetzung der Be-und Verarbeitung von Konflikten, deren Auslöser in der psychischen Erkrankung des Betroffenen, in der Familie, in der Partnerschaft und/oder in der sozialen Umwelt liegen.
  • Entwicklung eines Krankheitsverständnisses und der damit verbundenen realistischen Selbsteinschätzung.
  • Stärkung der Persönlichkeit
  • Unterstützung beim Aufbau tragfähiger sozialer Beziehungen.
  • Entwicklung von Konfliktfähigkeit und Konfliktlösungsstrategien.
  • Unterstützung bei der Strukturierung von Zeit und Freizeit.
  • Längerfristige Absicherung der finanziellen Grundlagen und der Existenz.
  • Adäquater Umgang mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln.
  • Hinführung zur eigenständigen Haushalts- und Lebensführung.
  • Entwicklung realistischer beruflicher Perspektiven.
 
Die Mitarbeiter des Betreuten Wohnens fördern und unterstützen die Betroffenen im Rahmen von Einzel-, Paar- und Gruppenwohnen.
Betreutes Wohnen kann auch angeboten werden, wenn jemand noch in der Familie lebt und für sich eine Verselbstständigung plant.
 
  • Einzelfallhilfe
    Die Einzelfallhilfe unterstützt den Klienten beim erkennen von Problemen und Konflikten und beim Erarbeiten von geeigneten Lösungsstrategien.
  • Gruppenarbeit
    Durch die Gruppenarbeit wird die soziale Interaktionsfähigkeit des Klienten aufgebaut, verbessert bzw.,. erhalten. Das Leben in Wohngruppen wird dabei als anregende und fördernde Umwelt genutzt.
    Der Mitarbeiter des Betreuten Wohnens übernimmt die moderierende Rolle. Seine Aufgabe ist es, die Klienten zu ermuntern, positive und negative Kritik zu äußern und auszuhalten und ihre Interessen zu artikulieren. Dabei stützt er den Diskussionsverlauf so, dass tragbare Kompromisse und Lösungen gefunden werden können.
 
Das Betreute Wohnen kooperiert mit den komplementären Diensten, um mit und für den Klienten die Angebote zu koordinieren, die insbesondere zur Schaffung und Sicherung von Lebensgrundlagen und -perspektiven notwendig sind.
 
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