| Mit der Familienpflege sollen Menschen
mit psychischen Behinderungen versorgt werden, die einerseits im Ambulanten
Betreuten Wohnen nicht ausreichend gestützt und gefördert
werden können, andererseits In einer Familie einen sozialen und
emotionalen Rahmen finden, der sie wirksamer unterstützt als
die Unterbringung in einem (dezentralen) Wohnheim. Zukünftig
können auch Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen
zur Zielgruppe gehören.
Das Angebot der Familienpflege richtet sich insbesondere an Menschen,
die aus stationären Formen der Versorgung entlassen werden
können, wenn sie in einem familiären Rahmen angemessener
unterstützt werden können und dort auf Grund ihres persönlichen
Profils eine wirksame Hilfe erfahren können.
Zur Zielgruppe dieses Angebotes gehören demnach Menschen,
die
- einen stabilen sozialen und emotionalen Rahmen, insbesondere
verlässliche und belastbare Beziehungen zu Helfern brauchen,
die unmittelbar erreichbar und ansprechbar sind,
- die die sozialen und emotionalen Bezüge in einer Familie
als Schutz und Förderung und nicht als Einengung oder Bedrohung
empfinden,
- über einen längeren Zeitraum täglich Unterstützung
bei der Haushaltsführung, der Körperpflege, der Medikamenteneinnahme,
der Tagesstrukturierung und beim Umgang mit Geld brauchen,
- beim Aufbau und der Gestaltung sozialer Beziehungen innerhalb
und außerhalb des familiären Rahmens Begleitung, Rat
und Unterstützung benötigen,
- die Notwendigkeit regelmäßiger fachärztlicher
Kontakte und regelmäßiger Medikamenteneinnahme grundsätzlich
akzeptieren.
|